Ja, Kolumbien hat ein Auslieferungsabkommen mit Spanien. Dieses Abkommen regelt die Bedingungen, unter denen Personen, die in einem der beiden Länder strafrechtlich verfolgt werden, an das andere Land ausgeliefert werden können. Es dient der Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und der Bekämpfung von Kriminalität.